Teil der kriegsvorbereitenden Maßnahmen im Zuge des zweiten Vierjahresplans war unter anderem der Ausbau der Infrastruktur und damit auch der Wasserwege im Deutschen Reich. Daraus resultierte ein Erlass des Reichsjustizministers, der Niedrigwasserregulierungsarbeiten an der Elbe mit Hilfe eines Strafgefangenenkommandos aus dem Zuchthaus Coswig vorsah. Da die Räumlichkeiten des Zuchthauses Coswig nicht ausreichten, wurde ein leerstehendes Fabrikgebäude am Ausgang der Stadt Coswig angemietet. Laut Lagerleiter Baum waren die dortigen Bedingungen jedoch „nicht günstig“, sodass man ein mobiles Barackenlager plante, das je nach Bedarf auch an anderen Baustellen entlang der Elbe errichtet werden konnte – wie auch in Dessau-Roßlau an der Biethe ab Mai 1937. Zudem wurde 1936 das ehemalige Ausflugsschiff „Baldur“ zu einem Gefangenenschiff namens „Biber“ für 150 Häftlinge umgebaut.
Im August 1939 wurden die Holzbaracken (darunter fünf Mannschaftsbaracken für je 80 Häftlinge) auf dem Haldengelände der Bayerischen Stickstoffwerke Piesteritz zwischen Griebo und Apollensdorf aufgestellt. Durch den Kriegsausbruch am 01. September 1939 verlor der Elbausbau an Bedeutung und die Strafgefangenen wurden vornehmlich zur Zwangsarbeit in den Rüstungsbetrieben eingesetzt. Zu diesen Unternehmen gehörten neben vielen anderen die Bayerischen Stickstoffwerke und Junkers Flugzeug- und Motorenwerke AG, die 1941 eigene Baracken für weitere Gefangene auf dem Lagergelände errichteten. Durch die Westfälisch-Anhaltische Sprengstoff Aktiengesellschaft Reinsdorf entstanden zwei Baracken für weibliche Häftlinge in der Grenzstraße in Apollensdorf. Bezieht man das Gefangenenschiff „Biber“ ein, so ergab sich ab 1941 eine Anzahl von 1 500 Gefangenen.
Das Hauptlager war von einem doppelten Zaun umgeben, in dem Wachhunde liefen. Außerdem waren die Baracken so angeordnet, dass sich in der Mitte ein Appellplatz bildete, an dem die Häftlinge jeden Morgen antreten mussten.
Bei den Gefangenen handelte es sich um von der NS-Justiz verurteilte Männer und Frauen aus ganz Europa. Neben Personen, die auch nach heutiger Rechtsprechung als „kriminell“ gelten würden, gab es viele Personen, die den verschärften Gesetzen des Nazi-Regimes zum Opfer gefallen waren. Unter Ihnen waren Politiker, Widerstandskämpfer, Homosexuelle und wegen geringster Kriegswirtschafts-vergehen Beschuldigter.
Die Strafgefangenen wurden in ihren jeweiligen Haftanstalten aufgrund ihres guten körperlichen Zustands oder aufgrund besonderer handwerklicher Fähigkeiten ausgewählt und in das Elberegulierungslager verschickt.